Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Praxis entschieden haben und uns Ihr Vertrauen entgegenbringen.
Zu Beginn möchten wir Ihnen daher einige wichtige Informationen geben.
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Praxis entschieden haben und uns Ihr Vertrauen entgegenbringen.
Zu Beginn möchten wir Ihnen daher einige wichtige Informationen geben.
Die Terminvergabe in unserer Praxis dient sowohl der Tagesplanung der Therapeut*innen als auch Ihrer Sicherheit, dass Ihre Therapie ohne größeren Zeitverlust beginnen kann. Trotz sorgfältiger Planung kann es jedoch aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten (z. B. Zwischenfälle, verzögerte Ankunft nach Hausbesuch…) zu Verzögerungen und kurzen Wartezeiten kommen. Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie den Behandlungstermin spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abzusagen. Wenn Sie später absagen oder ohne Absage die Behandlung nicht in Anspruch nehmen und es uns nicht möglich ist, den Behandlungstermin anderweitig zu vergeben, müssen wir Ihnen für den Ausfall die Behandlungskosten in Rechnung stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Eine Heilmittelverordnung (Rezept) ist vom Ausstellungsdatum an 28 Kalendertage gültig. In dieser Zeit muss die Behandlung begonnen werden. Für gesetzlich versicherte Patienten ist bei jedem Rezept eine Zuzahlung zu leisten. Wir sind verpflichtet diese gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung im Auftrag der Krankenkassen bei Beginn der Behandlung vom Patienten entgegenzunehmen. Dieser Betrag setzt sich aus 10,– € Rezeptblattgebühr und 10% der Behandlungskosten zusammen. Bitte bezahlen Sie diesen spätestens bei der zweiten Behandlung. Sollten Sie über einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse verfügen, entfällt diese Zuzahlung und wir bitten Sie diesen Ausweis bei Ihrer ersten Behandlung vorzulegen.
Durch eine Honorarvereinbarung informieren wir Sie über die Kosten Ihrer Behandlung. Nach Beendigung Ihrer Therapie erhalten Sie von uns eine Rechnung über die von uns erbrachten Leistungen. Diese reichen Sie zusammen mit Ihrer ärztlichen Verordnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
Bitte achten Sie auch weiterhin auf Hygienemaßnahmen. Mit einfachen Maßnahmen können wir UNS und ANDERE vor Ansteckung schützen, Krankheitsanzeichen erkennen und Hilfe finden.